Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vom reinen Rechnungsbetrag zulässig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, als Verzugsschaden, ohne weiteren Nachweis, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (Frankfurt) auf den rückständigen Betrag zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Grundsätzlich kann für das Anwachsen der Pflanzen keine Gewähr übernommen werden. Sind Schutzbehandlungen gegen Schädlinge oder Austrocknung auszuführen kann keine Garantie für die Wirksamkeit derselben übernommen werden!
Keine Haftung, Ersatz oder Entschädigung für Rüssekäferfraß, Hagelverletzungen und Phytophtora.
Ist eine Garantie vereinbart, bedarf dies der Schriftform.
Witterungseinflüsse sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Garantie beschränkt sich auf den Pflanzenwert zum Zeitpunkt der Lieferung.
Die Musterpflanzen zeigen stets die Durchschnittsbeschaffenheit, die Pflanzen der Lieferung müssen nicht alle wie die Probe ausfallen. Die Maße sind nur annähernd angegeben. Geringe Abweichungen nach oben bzw. nach unten sind zulässig.
Qualitätsabweichungen sind ebenso wie Abweichungen hinsichtlich Art und Sorte zulässig, soweit sie dem Käufer nach dem Vertragszweck zumutbar sind.
Mängelrügen: Wahrnehmbare Mängel sind bei Eingang der Pflanzen dem Lieferanten so zeitig mitzuteilen, dass dieser innerhalb 48 Std. in Besitz der Beanstandung ist. Mängel sind genau anzugeben und bei begründeter Beanstandung ist die Ware zurückzunehmen, falls nicht über Preisminderung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz eine gütliche Einigung getroffen werden kann.
Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Für Waren, die wir nicht hergestellt haben, beschränken sich unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Saat- und Pflanzgut, das dem Forstsaatgutgesetz unterliegt, haften wir weder für die Vollständigkeit, noch für die Richtigkeit oder Echtheit der amtlichen Herkunftsangaben (Begleitscheine und Herkunftszeugnisse). Wir geben bei Rechnungsstellung aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen lediglich eine Erklärung im Sinne des Gesetzes in Form von Herkunftszahlen oder -namen ab.
Die Haftung des Verkäufers für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn des Käufers sowie jegliche weitergehenden Schadenersatzanspüche des Käufers sind ausgeschlossen!
Wenn vom Käufer kein Einspruch erhoben wird, gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als vom Käufer ausdrücklich genehmigt. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde uns seine eigenen, von unseren abweichenden Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Erfüllungs- und Zahlungsort sämtlicher Verpflichtungen des Käufers sowie Verkäufers und Ort des Gerichtsstandes ist der Geschäftssitz der Lieferfirma.
Bei bereits gepflanzten Pflanzen ist keine Reklamation mehr möglich.