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Wir als ordentlich registrierter und geprüfter Baumschulbetrieb (Betriebs-Id.: 091 0506 3) sind berechtigt, die benötigten Pflanzenpässe für Sie auszustellen.

Qualitätsmerkmale

Pflanzen von der Forstbaumschule Blaha haben besondere Merkmale in Bezug auf: Ursprung, Homogenität, Angepasstheit, Gesundheit und Widerstandsfähigkeit.

Hohe Leistungseigenschaften wie: Volumenzuwachs, Holzqualität, Form, Habitus sowie Stufigkeit und starke Wurzeln mit viel Feinwurzelanteil sind bei uns Normalität.

Durch unser wechselndes Klima sind unsere Pflanzen besonders abgehärtet und können den Bedingungen ihres späteren Standortes problemlos bestehen.

Zertifizierte Pflanzen

Sortenechtheit ist ein großes Thema. Bei uns erhalten Sie ein Zertifikat für Ihre Pflanzen.

Forum forstliches Vermehrungsgut e.V. – kurz FfV e.V.

FfV Schaubild

Nähere Informationen zur FfV-Zertifizierung finden Sie hier.

Uns liegt die Genetik unserer Pflanzen genauso am Herzen wie Ihnen, daher sind wir FfV-zertifiziert.

Bei der Zertifizierung handelt es sich um ein einfaches und transparentes Verfahren durch einen wirtschaftlich unabhängigen Verein. Genmarker ermöglichen eine Abstammungsanalyse. Die Basis des Verfahrens sind Rückstellproben, die an verschiedenen Stellen unseres Produktionsprozesses entnommen werden.

FfV Zertifikat

Zertifizierungsring für überprüfbare Forstliche Herkunft Süddeutschland e.V. (ZüF)

ZüF Zertifizierung

Zertifizierung gemäß den neuesten Richtlinien: mehr über ZüF erfahren Sie hier.

Am Ende der Baumschulproduktion gibt es für eine bestimmte ZüF-Anzuchtpartie, nach Zertifizierungsantrag und Zertifikatfreigabe durch den Zertifizierer, das ZüF-Zertifikat. Der Zertifizierer prüft vor Freigabe, ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden:

  • Brauchbare Saatgutprobe vorhanden (für eventuelle genetische Vergleiche)
  • Vollständig nachvollziehbare Dokumentation
  • Plausibilitätsprüfung (z.B. Auflaufergebnisse)
  • Rechtzeitiger Zertifikatantrag

Für jede ZüF-zertifizierte Pflanzenpartie erhält der Kunde spätestens mit der Rechnung ein auf seinen Namen und auf die jeweilige gelieferte Pflanzenpartie ausgestelltes Zertifikat, solange der Zertifikatspool nicht ausgeschöpft ist. Für Kleinmengen bis 100 Pflanzen gilt derzeit noch eine Sonderregelung.